Gutachten: Kindeswohl, Obhut, Besuchsrecht

Wenn seitens der KESB oder des Gerichts Sorge um das Kindeswohl besteht, kann ein Gutachten angeordnet werden, um bestimmte Fragen sorgfältig und methodisch gesichert klären zu können. Bei allen unseren Gutachten liegt der Fokus beim Kind, ohne aber den Gesamtkontext zu vergessen. Üblich sind Gespräche mit Eltern (und/oder anderen zentralen Bezugspersonen), dem betroffenen Kind und (Fach-)Personen im Umfeld. Zusätzlich führen wir in der Regel Hausbesuche und je nach Fragestellung auch testdiagnostische Abklärungen durch.

Die Dauer zur Erstellung eines Gutachtens beträgt in der Regel 3 bis 4 Monate. 

Wir berechnen CHF 230 pro Arbeitsstunde für das Gutachten. Für Konsilien zu Gutachtensbeginn, Fragenkonzipierung, Reisezeit, Kopien, Telefonate und Beschaffung von diagnostischen Materialien werden zusätzlich pauschal CHF 500 pro Gutachten verrechnet. 

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.

Arten von Gutachten

Kindesschutzgutachten bei Kindeswohlgefährdung

Besteht eine mutmassliche Kindeswohlgefährdung, kann durch ein psychologisches Gutachten geklärt werden, was für das Kind und seine Entwicklung aktuell und zukünftig das Beste ist.

Jede Familie ist einzigartig und jedes Kind hat unterschiedliche Bedürfnisse. Daher prüfen wir sorgfältig die Passung zwischen den kindlichen Bedürfnissen und den elterlichen Ressourcen.

Durch ein Gutachten kann beispielsweise eruiert werden, welche Entwicklungsvoraussetzungen bei einer Herkunftsfamilie gegeben sind und ob ein Kind trotz bekannter Schwierigkeiten bei seinen Eltern aufwachsen kann.

Das IFRP führt auch Gespräche mit Eltern, die hospitalisiert oder in Haft sind.

Wir haben Erfahrung mit unterschiedlichen Kindeswohlgefährdungen aufgrund von:

  • sexuellem Missbrauch

  • häuslicher Gewalt (physisch und/oder psychisch)

  • psychischen Erkrankungen

  • Parentifizierung

  • Loyalitätskonflikten

 

Zuteilungsgutachten bei Scheidungen und Trennungen

Nach einer Trennung oder Scheidung kann die Obhutszuteilung und die Ausgestaltung des Besuchsrechts zu Konflikten führen. Dabei kann das Kindeswohl aus dem Fokus geraten, obwohl Eltern nur das Beste für ihre Kinder wollen.

Ein Gutachten zur behördlichen oder richterlichen Festlegung des Lebensmittelpunkts eines Kindes kann für alle beteiligten Parteien Klarheit bringen und dazu beitragen, dass der Fokus wieder auf die Kinder gerichtet wird. Bei Zuteilungsgutachten beurteilen wir sowohl den Kindeswillen als auch das Kindeswohl, wie auch die Erziehungsfähigkeit und die Kooperationsbereitschaft der Eltern – insbesondere hinsichtlich der weiteren Entwicklung der Kinder. Denn auch wenn Kinder gross werden: Eltern bleiben Eltern und Kinder bleiben ihre Kinder.

 

Interventionsorientierte Gutachten – wenn der Weg das Ziel ist

Interventionsorientierte Gutachten ermöglichen die probeweise Durchführung und Evaluation von direkten und indirekten Kindesschutzmassnahmen. Das Ziel ist es, mit und für die Familien Perspektiven für einen festgelegten Zeitraum zu schaffen.

Beispielsweise kann im Rahmen des Gutachtensprozesses eine Mediation eingebaut werden, um zentrale Konflikte aufzulösen oder einen kindorientierten Umgang mit Problemen zu finden. Auch verschiedene Unterstützungsmöglichkeiten, zum Beispiel eine sozialpädagogische Familienbegleitung, können erprobt und bei Erfolg beibehalten werden.

Interventionsorientierte Gutachten bieten die Möglichkeit, verhärtete Fronten aufzuweichen und gemeinsam eine Lösung zu finden, um bestmögliche Bedingungen für das Kindeswohl zu schaffen. Eine grundlegende Kooperationsbereitschaft und -fähigkeit ist notwendig für das Gelingen.