Interventionsorientierte Gutachten – wenn der Weg das Ziel ist
Wenn mit Familien ein
Prozess in Gang gesetzt werden soll – um gemeinsam den Lebensmittelpunkt eines
Kindes nach Trennung oder Scheidung festzulegen, um langjährige Konfliktpunkte
aufzulösen, Besuchsrechtsstreitigkeiten beizulegen, oder um
Erziehungskompetenzen zu stärken, dann kann ein interventionsorientiertes
Gutachten ein Mittel sein, um solche Ziele zu erreichen. Anders als bei
Kindesschutz- oder Zuteilungsgutachten, ist hier vielmehr der Weg das Ziel. Diese Ziele sollen und dürfen
von Auftraggebenden und Eltern wie auch den betroffenen Kindern selbst
definiert werden. Interventionsorientierte Gutachten werden immer zu
zweit geschrieben, von einer Hauptgutachterin und einer Psychotherapeutin.